Braucht Deutschland ein Verbandssanktionengesetz?
Als Reaktion auf Stimmen aus Politik und Wissenschaft, die den derzeitigen deutschen Rahmen zur Sanktionierung von Fehlverhalten von Unternehmen für unzureichend halten, hat das Bundesministerium der Justiz im August 2019 einen ersten Entwurf für ein Gesetz zur Sanktionierung verbandsbezogener Straftaten (Verbandssanktionengesetz) vorgelegt. In diesem Artikel werden die beabsichtigten Änderungen diskutiert und einige Probleme identifiziert, die in der Praxis besser gelöst werden könnten.
Nach der Darlegung der Argumente für eine neue Sanktionierung verbandsbezogener Straftaten kommt Dr. Jungermann zu dem Schluss, dass es dafür keine rechtsverbindliche Notwendigkeit gibt, und stellt weiter fest, dass der Entwurf der Notwendigkeit einer Verbesserung des derzeitigen Sanktionsmechanismus nicht gerecht wird. Der Vorwurf, dass das Strafrecht de lege lata keine ausreichende präventive Wirkung hat und dass Unternehmen kalkulierbare Risiken eingehen können, scheint nicht richtig zu sein, da die laufenden Kosten für interne Ermittlungen, Bußgelder und zivilrechtliche Folgen sehr hoch sind und hohe Belastungen und Risiken darstellen. Letztendlich wäre ein System mit ausreichenden Ressourcen auf Ebene der Staatsanwaltschaft und Gerichte sinnvoller und zielführender.
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