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27. November 2019

Zum Entwurf der 10. GWB-Novelle: Das GWB-Digitalisierungsgesetz - ein großer Wurf

Deutscher AnwaltSpiegel, 24/2019, Seite 3-5

Mitte Oktober 2019 ist ein Referentenentwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des GWB für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 veröffentlicht bzw. „geleakt“ worden, das „GWB-Digitalisierungsgesetz“. Die offizielle Veröffentlichung steht kurz bevor. Mit der 10. GWB-Novelle will die Bundesregierung zum einen ihr Ziel umsetzen, einen digitalen Ordnungsrahmen im Kartellrecht zu schaffen. Ferner dient die Novelle der Umsetzung der ECN+ Richtlinie, wodurch die Standards bei der Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts in den Mitgliedstaaten angeglichen und die Zusammenarbeit der internationalen Kartellbehörden erleichtert werden sollen. Geändert werden insbesondere Regelungen im Missbrauchsrecht, in der Fusionskontrolle und im Schadensersatzrecht. Die Bezeichnung der Novelle als „GWB-Digitalisierungsgesetz“ klingt gut. Das Kartellrecht soll allerdings nicht digitalisiert werden, sondern vielmehr für die Herausforderungen der Digitalisierung fit gemacht werden. Vor allem die Marktmacht großer Digitalkonzerne will man besser regulieren können.

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