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April 7, 2015

Sebastian Jungermann und Hartmut Renz kommentieren LAG Düsseldorf vom 20.1.2015 zur Haftung des Geschäftsführers für Kartellrechtsbußen des Unternehmens

CB-Kommentar von Dr. Sebastian Jungermann und Hartmut Renz zum Urteil des LAG Düsseldorf vom 20.1.2015 (16 Sa 459/14). Dem Urteil zufolge kann eine GmbH eine nach § 81 GWB gegen die GmbH verhängte Geldbuße grundsätzlich nicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG vom Geschäftsführer erstattet verlangen (andere Ansicht Jungermann/Renz, Compliance-Berater 2015, 132). 

» Siehe Anlage.